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Hier finden Sie für Ihr Auto eine günstige Versicherung!
Im Internet gibt es zahlreiche Versicherungsrechner - für nahezu alle Versicherungsarten. Besonders empfiehlt sich der Autoversicherung-Rechner - denn gerade hier lohnt sich der Vergleich, um die günstigste Angebote aus den zahlreichen Tarifen auf dem Markt herauszufiltern. Mehr als 140 Tarife können mit einer einzigen Berechnung mit dem Autoversicherungsrechner verglichen werden. Und auf Wunsch bietet er auch die Möglichkeit, sich direkt online und im Anschluss der Berechnung Angebote für Autoversicherung erstellen zu lassen und sich anhand des Vergleichsergebnisses des Autoversicherungsrechner für einen Tarif zu entscheiden.
Jeder Hundebesitzer und Autofahrer kennt es: ist der Hund mit unterwegs, so stellt sich die Frage nach dem Platz, den er im Fahrzeug einnimmt. Kofferraum, Rückbank oder Beifahrersitz – die Größe des Tieres und das eigene Empfinden für die Gefahr ist ausschlaggebend, wie der Hund mitfährt, und ob er gesichert ist.
Bereits kleine Hunde können eine Gefahr darstellen – für sich selbst und für die Insassen eines Fahrzeugs. Abruptes Lenken oder Bremsen können dafür sorgen, dass der ungesicherte Hund durch das Auto fliegt, sich selbst oder andere Mitfahrer verletzt.
Bisher galt: Der Fahrer eines Fahrzeuges war dazu verpflichtet, seine Bereifung an die Wetterverhältnisse anzupassen, so lautet die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung. Diese sogenannte "Winterreifenpflicht" war bisher nebst der erhöhten Sicherheit das wichtigste Verkaufsargument der Reifenhändler und Autowerkstätten. Doch dies scheint ersteinmal nicht mehr existent zu sein, denn das Oberlandesgericht Oldenburg hat diese Regelung nun gekippt. Mit der Begründung, dass es für den Bürger nicht klar erkennbar sei, welche Reifen eine "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" darstellen.
Es ist ganz klar: Vor dem Kauf eines neuen Autos sollte eine Probefahrt gemacht werden. Und diese ist in der Regel keine reguläre Autofahrt - man testet Lenkung, Bremsen und andere Dinge aus, und ist vielleicht nicht immer 100% auf den Straßenverkehr konzentriert. Geschieht dann ein Unfall stellt sich die Frage nach der Haftung - und vielleicht auch nach dem vorliegenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Wer haftet, wenn während der Probefahrt ein Unfall geschieht?
Die Angst vor der Inflation geht in Deutschland um und wer Geld hat, der ist daran interessiert, dieses sicher vor dem Verfall zu investieren. Besonders beliebt ist das Investieren in Sachwerten: Wohnimmobilien, Gold, aber auch Oldtimer. So ist die Nachfrage in den letzten Monaten stark gestiegen, entsprechend dieser Nachfrage auch die Preise. So berichten Händler, die sich auf Oldtimer spezialisiert haben, einen Umsatzzuwachs von 50% und mehr in den letzten Monaten.
Dass das Autofahren mit FlipFlops oder ähnlich losem Schuhwerk nicht gerade sicher ist, dies ist wohl jedem klar. Und festes Schuhwerk ist zu bevorzugen. Doch stellt sich die Frage, ob im Falle eines (selbst verschuldeten) Unfalls sich unpassendes Schuhwerk auch auf den Versicherungsschutz auswirkt. Ob der Versicherer das Tragen von Flip-Flops dem Unfallverursacher als "grob fahrlässig" auslegen kann.
Ist man mit der Zahlung der Kfz Steuer im Rückstand, sind noch alte Steuerschulden offen, so kann es künftig schwierig werden, ein neues Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden. Eine Regelung, die zum 01.07.2010 in Kraft tritt, und in einigen Regionen Zulassungsstellen bereits gängige Praxis ist. Nun wurde sich auch auf Bundesebene definiert.