ab 01.07.2010: Keine Zulassung bei Kfz-Steuer-Schulden

Ist man mit der Zahlung der Kfz Steuer im Rückstand, sind noch alte Steuerschulden offen, so kann es künftig schwierig werden, ein neues Kfz bei der Zulassungsstelle anzumelden. Eine Regelung, die zum 01.07.2010 in Kraft tritt, und in einigen Regionen Zulassungsstellen bereits gängige Praxis ist. Nun wurde sich auch auf Bundesebene definiert.

Demnach ist ist Zulassung eines Kfz nicht möglich, wenn die Steuerschuld mehr als fünf Euro beträgt. Eine weitere Neuregelung in diesem Zusammenhang ist die schnellere Möglichkeit der Zulassungsstellen, Fahrzeuge von Steuerschuldner zwangsabzumelden.

Stellt man bei der Zulassung eines Fahrzeugs fest, dass Kfz Steuer offen ist, so ist es wohl am einfachsten den überfälligen Betrag direkt bar zu begleichen. In der Regel ist auch eine Bezahlung mit EC-Karte möglich, um das eigentliche Vorhaben, die Zulassung eines Autos, zum Erfolg zu führen.

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