Bagatellschaden

Bagatellschaden
Kleinere Schäden werden den Anbietern für Autoversicherung am häufigsten gemeldet. Hierbei handelt es sich zumeist um Blechschäden, die durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr entstanden sind und deren Behebung unter einer gewissen Grenze liegen. Diese könnte man mit 700€ definieren.

Aus versicherungstechnischer Sicht sollte man Bagatellschaden mit der gleichen Sorgfalt behandeln wie größere Schäden. Dies betrifft vor allem die Verhaltensweisen am Unfallort – das Aufnehmen der Daten des Unfallgegners, die Dokumentation des Bagatellschadens und des Unfallhergangs. Und im Zweifel sollte die Polizei zur Klärung des Sachverhalts hinzugezogen werden. Werden diese Maßnahmen nicht oder nur unzureichend getroffen und sich für die Autoversicherung die Schuldfrage nicht klar ersichtlich darstellt, kann es zu Problemen bei der Regulierung kommen.

Gerade bei einem Bagatellschaden ist es anzudenken, diesen selbst zu regulieren, um eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Denn diese ist entscheidend für den Schadenfreiheitsrabatt, der sich auf die Höhe der Beiträge für Autoversicherung auswirkt.

Datum: 25. August 2010 - Kategorie: B, Lexikon Autoversicherung - Tags: , ,