Der Hund im Auto – sicher und versichert, bitte!
Jeder Hundebesitzer und Autofahrer kennt es: ist der Hund mit unterwegs, so stellt sich die Frage nach dem Platz, den er im Fahrzeug einnimmt. Kofferraum, Rückbank oder Beifahrersitz – die Größe des Tieres und das eigene Empfinden für die Gefahr ist ausschlaggebend, wie der Hund mitfährt, und ob er gesichert ist.
Bereits kleine Hunde können eine Gefahr darstellen – für sich selbst und für die Insassen eines Fahrzeugs. Abruptes Lenken oder Bremsen können dafür sorgen, dass der ungesicherte Hund durch das Auto fliegt, sich selbst oder andere Mitfahrer verletzt.
Rechtsgrundlage und die Folgen
Aus verkehrsrechtlicher Sicht wird der Hund als „Ladung“ angesehen, und muss auch dementsprechend im Fahrzeug gesichert werden. Geschieht dies nicht oder nur unzureichend, so kann ein Bußgeld fällig werden – bis zu 75 Euro und drei Punkte in Flensburg sind möglich (Stand Juni 2010).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die der Hundehalter hat, um sein Tier zu sichern. Hundeboxen, Hundegitter und –netze, oder Gurtsysteme. Wobei nicht jedes System für jeden Hund geeignet sind. Gerade größere Hunde können regelrecht zu Geschossen werden, und bei einer Vollbremsung mit einem Mehrfachen ihres Gewichts durch den Fahrzeugraum fliegen. Da sind Netze und billige Rückhaltesysteme keine geeignete Maßnahme.
Besteht bei einem Unfall Versicherungsschutz?
Es stellt sich nicht nur die Frage nach der Sicherheit und einem eventuellen Bußgeld, sondern auch nach dem Versicherungsschutz – zahlt die Autoversicherung, wenn der Hund bei einem Unfall nicht gesichert ist? Dies ist davon abhängig, ob nachgewiesen kann, inwiefern ein nicht gesicherter Hund die Ursache für den Unfall war. Ist dies der Fall, so kann dem Hundehalter / Autofahrer seine „grobe Fahrlässigkeit“ zum Verhängnis werden.
Im Rahmen der Kfz Haftpflicht Versicherung besteht ein voller Versicherungsschutz, der Versicherer muss die Kosten des Unfallgegners / Geschädigten übernehmen. Bei der Vollkasko Versicherung kann sich dies etwas anders verhalten. Ist ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, so kann der Versicherer gegebenenfalls die Leistungen kürzen, und muss nur einen Teil des entstandenen Schadens übernehmen. So kann es sein, dass die Autoversicherung nur 75% des Schadens am eigenen Fahrzeug übernimmt. Es gibt jedoch auch Tarife, die die „grobe Fahrlässigkeit“ in ihrem Versicherungsschutz mit einschließen. Dies sollte den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht dazu verleiten, auf die Sicherung seines Tieres zu verzichten – denn nicht nur das eigene Wohl und das der Mitfahrer / anderen Verkehrsteilnehmer steht auf dem Spiel, sondern vor allem auch die Gesundheit des Hundes.
Datum: 24. Juli 2010 - Kategorie: Aktuelles - Tags: Auto, Autoversicherung, Bußgeld, grobe Fahrlässigkeit, Hund, Sicherehit, Sicherung, Unfall, Versicherungsschutz, Vollkasko





