Doppelkarte
Doppelkarte
Die Doppelkarte wurde früher von Versicherungsgesellschaften ausgehändigt, um beim Straßenverkehrsamt Änderungen eines Fahrzeuges mitzuteilen. So wurden folgende Anlässe damit gemeldet: Versichererwechsel, Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter, Neuanmeldung eines Fahrzeuges, Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeuges, Fahrzeugwechsel, Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei Wohnortwechsel.
Sie bestätigte, dass ab Zulassung sofort Versicherungsschutz im Rahmen einer vorläufigen Deckung für das Fahrzeug besteht. Doppelkarte wurde sie deshalb genannt, weil das Straßenverkehrsamt früher eine Durchschrift der Bestätigung an den Versicherer weitergeleitet hat. Der exakte Name lautete Versicherungsbestätigungskarte.
Mittlerweile existiert die Doppelkarte nicht mehr, da das Verfahren mittels einer Versicherungsbestätigungsnummer elektronisch durchgeführt wird. Dieses Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung wurde am 01. März 2008 eingeführt.
Datum: 3. September 2010 - Kategorie: D, Lexikon Autoversicherung - Tags: Doppelkarte, Versicherungsbestätigung





