Einzelfahrerrabatt

Einzelfahrerrabatt
Benutzt ausschließlich der Versicherungsnehmer das Fahrzeug, und kein weiterer, so sollte man die Möglichkeit wahrnehmen, einen Einzelfahrerrabatt zu erhalten. Dieser wird bei manchen Versicherern auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet.

Der Hintergrund dieses Rabattes für die Autoversicherung ist, dass die Versicherer das Unfallrisiko geringer einschätzen. Und für dieses geringere Risiko gewähren sie teils sehr ansehnliche Rabatte.

Wird das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt, so sollte bei einem bestehenden Versicherungsvertrag geprüft werden, ob der Einzelfahrerrabatt auch eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, so sollte auf jeden Fall Kontakt mit der Autoversicherung aufgenommen werden. Natürlich ist auch beim Abschluss einer neuen Autoversicherung – und beim Vergleichen mit dem Tarifrechner der Einzelfahrerrabatt von Bedeutung. Dieser wird im

Tarifrechner selbstverständlich berücksichtigt.
Beinhaltet die aktuelle Autoversicherung den Einzelfahrerrabatt, hat sich die Situation jedoch zwischenzeitlich dahin geändert dass mehrere Fahrer das Fahrzeug benutzen, so sollte auch dies der Autoversicherung mitgeteilt werden. Denn ansonsten kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Indem der Versicherer eine Strafzahlung erhebt, wenn ein anderer Fahrer der Unfallverursacher ist.

Datum: 6. September 2010 - Kategorie: E, Lexikon Autoversicherung - Tags: , ,