Kfz Rechner Autoversicherung

Tarifrechner Autoversicherung


Die Schadenfreiheitsklasse

Die Maßeinheit für günstige Beitrage in der Kfz Versicherung

In welcher Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Versicherte eingestuft ist, ist abhängig von den unfallfreien Jahren. Ein Beispiel: Ist man in die Stufe SF 28 eingestuft, so wurden 28 unfallfreie Jahre angerechnet. Die Einstufung in die SF-Klassen sind bei allen Versicherungen identisch geregelt und davon abhängig gibt es den Schadenfreiheits-Rabatt, der bis zu 30% betragen kann. Für Fahranfänger jedoch kann die Ersteinstufung bis zu 140% des Regulärsatzes betragen. Für jedes weitere unfallfrei gefahrene Jahr wird die Einstufung zu Gunsten des Versicherten erhöht, und der Beitrag sinkt.

Entsprechend der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse gewährt der Versicherer den Schadenfreiheitsrabatt, der jedoch je nach Versicherer etwas variieren kann. In welchem Rahmen sich dieser Rabatt bewegt, entnehmen Sie bitte folgender Tabelle. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Schadenfreiheitsklasse – Tabelle nur eine Richtlinie sein kann. Die Versicherer haben die Möglichkeit, die Prozente nach eigenem Ermessen zu variieren. Daher ist der Kfz Rechner die beste Möglichkeit, um die Beiträge anhand der SF-Klassen zu vergleichen.


Tabelle SF-Klassen

Um die Beiträge für die Kfz Versicherung mit dem Kfz Rechner online zu vergleichen, nehmen Sie am besten ihre letzte Beitragsrechnung zur Hand – auf ihr finden Sie die benötigten Angaben, inklusive der Einstufung in die jeweilige SF-Klasse, für Kfz Haftpflicht und Kaskoversicherung. Mit jedem Jahr Unfallfreiheit steigt der Versicherte eine SF-Klasse weiter nach oben, und wird für das Folgejahr günstiger eingestuft. Um Anspruch auf diese bessere Einstufung zu erhalten muss das Fahrzeug mind. Sechs Monate in dem aktuellen Kalenderjahr versichert gewesen sein – natürlich unfallfrei.


Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen ist insbesondere für Fahranfänger interessant und wird praktiziert, um eine günstigere SF-Klasse zu erhalten. Da die SF-Klassen an Personen gekoppelt sind und nicht an Fahrzeuge, können sie auch übertragen werden. Jedoch kann hier die SF-Klasse in der Regel nicht 1:1 übernommen werden, da der Führerscheinneuling nur die schadenfreie Jahre angerechnet bekommt, die er auch theoretisch hätte selbst erfahren können.

Die öftere praktizierte Möglichkeit ist die Anmeldung des Fahrzeuges als Zweitwagen. Dabei wird beim Versicherungsvertrag zwischen Halter und Fahrer unterschieden. Während die Eltern / Geschwister etc. (i.d. Regel Verwandte ersten Grades) als Halter eingetragen sind, ist der Fahranfänger in der Regel als Fahrer eingetragen. Hierbei umgeht es die hohe Einstufung als Fahranfänger.

Wie die SF-Klasse bei der Übertragung berechnet wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Auch wie der Halter, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt dieses oder ein anderes Kfz auf sich selbst anmeldet, dann eingestuft wird. Dies wird – je nach Versicherer – unterschiedlich gehandhabt. Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann man die bis dahin erreichte SF-Klasse meist übernehmen.

Um sich sicher zu sein, wie man eingestuft wird – denn dieser Faktor ist bei der Berechnung der Autoversicherung wichtig – sollte man dies vor Vertragsabschluss mit der Versicherung klären. Normalerweise reicht hier ein Telefonat aus, bei dem man die letzte Beitragsrechnung vorliegen haben sollte.