Ruheversicherung
Die Ruheversicherung darf und kann für maximal 18 Monate abgeschlossen werden und soll sicherstellen, das auch Fahrzeuge, die gegenwärtig nicht genutzt werden, einen Versicherungsschutz besitzen.
Wird während dieser Stillegungszeit das Fahrzeug gestohlen und in einen Unfall verwickelt bzw. selbst beschädigt, so leistet immer der Versicherer bzw. das Versicherungsunternehmen den nötigen Schadensersatz, der für die Dauer eben dieser Stillegung bei der zuständigen Zulassungsbehörde als Versicherer hinterlegt ist. Dieser Versicherer ist der Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu entnehmen.
Die Ruheversicherung ist immer betragsfrei, tritt aber nur dann ein, wenn zwischen der Abmeldung und der Anmeldung wirklich ein längerer Zeitraum als 2 Wochen liegt. Während der Ruheversicherung dürfen die versicherten Fahrzeuge nie auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt oder in Tiefgaragen etc. geparkt werden. Hier läge bereits wieder eine Nutzung vor.
Datum: 10. Dezember 2010 - Kategorie: Lexikon Autoversicherung, R - Tags: Ruheversicherung





