Unfall bei der Probefahrt: Wer haftet?
Es ist ganz klar: Vor dem Kauf eines neuen Autos sollte eine Probefahrt gemacht werden. Und diese ist in der Regel keine reguläre Autofahrt – man testet Lenkung, Bremsen und andere Dinge aus, und ist vielleicht nicht immer 100% auf den Straßenverkehr konzentriert. Geschieht dann ein Unfall stellt sich die Frage nach der Haftung – und vielleicht auch nach dem vorliegenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Wer haftet, wenn während der Probefahrt ein Unfall geschieht?
Schäden des Unfallgegners
Hier ist es ganz klar: Im Rahmen der Kfz Haftpflicht Versicherung werden die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners beglichen. Hier muss man sich also in der Regel keine Sorgen machen. Jedoch sollte man bei einem Privatverkauf darauf achten, dass das Fahrzeug nicht vorübergehend stillgelegt wurde, denn nur wenn es angemeldet ist muss auch eine Kfz Haftpflicht Versicherung bestehen.
Schäden am Probewagen
Hier ist das Vorhandensein einer Vollkasko Versicherung der entscheidende Faktor. Darüber hinaus muss man zwischen der Probefahrt beim Händler und bei einer Privatperson unterscheiden. Grundsätzlich gilt: wird vor Antritt der Probefahrt beim Händler nichts andersweitiges vereinbart, so besteht ein Vollkasko-Versicherungsschutz, und im Falle eines Unfalls kommen auf den Probefahrer keine finanziellen Belastungen zu. Anders sieht es beim Privatverkauf aus. Hier übernimmt der Probefahrer in der Regel die Kosten für Selbstbeteiligung und Höherstufung. Und wenn erst keine Vollkasko Versicherung vorhanden ist, so wird es besonders unangenehm.
Tipp: vor der Probefahrt die Haftung klären
Die Frage nach der Haftung sollte stets vor Antritt der Probefahrt geklärt sein – und dies am besten schriftlich. Gerade bei einem privaten Verkäufer ist dies sehr zu empfehlen, damit im Schadensfall die Frage nach der Haftung nicht zur Streitsache wird.
Datum: 10. Juli 2010 - Kategorie: Aktuelles - Tags: Haftung, Kfz Haftpflicht, Probefahrt, Versicherung, Vollkasko





