Urteil: Kfz Haftpflicht Versicherung kann sich mit der Regulierung Zeit lassen
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied im April diesen Jahres, dass der Kfz Haftpflicht Versicherung ausreichend Zeit zugstanden werden muss, um den Schaden zu regulieren. Ein Zeitraum bis zu vier Wochen ist dem Urteil zu Folge als angemessen.
Begründet wird das Urteil damit, dass es sich hierbei um ein Massengeschäft handele, und die Bearbeitung von der Anzahl der aktuell zu bearbeitenden Unfällen und auch der Personalsituation abhängig ist.
Kommt einem als Geschädigter die Bearbeitungszeit der gegnerischen Kfz Haftpflicht Versicherung zu lange vor, so sollte man eine gewisse Frist verstreichen lassen, bevor gerichtlich vorgegangen wird. Denn schlägt man zu früh den Rechtsweg ein, so läuft man Gefahr, dessen Kosten komplett übernehmen zu müssen. So empfiehlt es sich, vor dem Beschreiten dieses Weges einen Anwalt bzw. die Beratung der Rechtschutzversicherung zu konsultieren.
Datum: 27. August 2010 - Kategorie: Aktuelles - Tags: Frist, Kfz Haftpflicht Versicherung, Urteil





