Bisher galt: Der Fahrer eines Fahrzeuges war dazu verpflichtet, seine Bereifung an die Wetterverhältnisse anzupassen, so lautet die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung. Diese sogenannte "Winterreifenpflicht" war bisher nebst der erhöhten Sicherheit das wichtigste Verkaufsargument der Reifenhändler und Autowerkstätten. Doch dies scheint ersteinmal nicht mehr existent zu sein, denn das Oberlandesgericht Oldenburg hat diese Regelung nun gekippt. Mit der Begründung, dass es für den Bürger nicht klar erkennbar sei, welche Reifen eine "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen" darstellen.
Unfall mit unangepasster Bereifung: die Folgen
Verursacht man einen Unfall bei winterlichen Wetterverhältnissen, mit Sommerreifen und ohne Fremdeinwirkung, so ist die Unfallursache in der Regel wie folgt beschrieben: Unangepasste Geschwindigkeit und nicht geeignete Bereifung. Eine Folge eines solchen Unfalls ist ein Bussgeld, das sich auf beide Ursachen bezieht. Hier musste man bisher mit 40€ plus einem Punkt in Flensburg rechnen. Da die Winterreifenpflicht jedoch als verfassungswidrig eingestuft wurde, wird dieser Punkt ersteinmal nicht mehr mit einem Bussgeld belegt werden können.
Im Bezug auf die Autoversicherung muss der Versicherte nicht automatisch für die Schäden aufkommen, ist er bei einem selbst verursachten Unfall mit Sommerreifen unterwegs. Prinzipiell übernimmt die Kfz Haftpflicht die Schäden des Unfallbeteiligten und die Vollkasko eventuelle Schäden am eigenen Fahrzeug. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Autoversicherung darf sich dann eine Kürzung der Leistungen vorbehalten, wenn die Unfallursache eindeutig auf das Fahren mit Sommerreifen zurückzuführen ist. Die Höhe der Leistungskürzung ist individuell zu beurteilen.
Die Folgen des Urteils
Natürlich geht die Reifenindustrie nun auf die Barrikaden, kritisiert das Urteil und fordert noch vor demkommenden Winter eine neue Regelung. Sicherlich aus eigenen Interessen, jedoch auch nicht ganz unbegründet. Denn wenn passende Winterreifen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind, dann wird das Umrüsten auf passende Bereifung vermutlich nicht mehr in dem jetzigen Ausmaß vorgenommen. Dass Winterreifen bei winterlichen Temperaturen jedoch auf die Sicherheit bezogen mehr als nur empfehlenswert sind, ist klar. Zumal es jedoch nicht nur um die eigene Sicherheit geht, sondern auch um die der anderen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist durchaus zu erwarten, dass der Gesetzgeber eine neue Regelung festlegt, die die geeignete Bereifung im Winter neu regelt. Doch auch ohne entsprechende gesetzliche Bestimmungen sollte jeder auf die passende Bereifung achten, denn die Folgen eines Unfalls können weitreichend sein - Sachschäden und Personenschäden, und eine Autoversicherung die eventuell nicht in vollem Umfang zahlt.
