Neupreisentschädigung, was ist das?
Käufer von Neuwagen, die diesen versichern möchten, sollten sich unbedingt mit dem Thema Neupreisentschädigung beschäftigen. Darunter ist im Falle eines Verlustes / Totalschadens des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises zu verstehen. Es wird also der Neuwert des Fahrzeuges erstattet, nicht der geringere Zeitwert (Zeitwert=Neuwert-Abnutzung, Alter etc.) . Dies auch bereits, wenn die Reparaturkosten mindestens 80% des Neuwertes betragen.
Die Leistung erfolgt bei einem selbst verursachten Unfall, aber auch beim Diebstahl des Fahrzeugs. Die Angebote für Neupreisentschädigung unterscheiden sich im Besonderen im Zeitraum, indem diese Option greift. Diese kann je nach Anbieter und Tarif zwischen 3 Monaten und 2 Jahren liegen.
Für wen ist die Neupreisentschädigung geeignet?
Voraussetzungen für diese Tarifoption ist, dass der Fahrzeughalter der Erstbesitzer ist. Inzwischen ist sie in vielen / den meisten Tarifen bereits inkludiert, so dass sich der Versicherte keine Gedanken über diesen Versicherungsschutz machen muss. Zu beachten ist dann lediglich der zugesagte Zeitraum, da dieser stark variieren kann. Hier kann beim Vergleich mit dem Kfz Rechner bereits eine Vorauswahl getroffen werden. Indem die Neupreisentschädigung zum einen als „wichtig“ deklariert wird, zum anderen indem eine Mindestzeitraum von 6 bzw. 12 Monaten ausgewählt wird.
Für wen ist sie nicht geeignet?
Halter von Gebrauchtwagen können natürlich nicht auf diese Option zurückgreifen. Hier gibt es jedoch Alternativen, wie die sogenannte Garantieversicherung.