Wer sein Auto nur selten und/oder nur für kurze Strecken nutzt, der hat vielleicht ein Problem der Verhältnismäßigkeit – die Höhe der Beiträge für die Autoversicherung steht nicht unbedingt im Verhältnis zur Fahrleistung. Gerade wenn das Fahrzeug nicht für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird ist die Kilometerleistung so gering, dass spezielle Tarife mit Wenigfahrerrabatt in Frage kommen können.
Der Rentner, der Fahranfänger, der Selbständige mit Homeoffice, der Zweitwagen der nur gelegentlich genutzt wird, das regelmäßige Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln im Alltag – verschiedene Lebenssituationen kommen für den Wenigfahrerrabatt in Frage. Gerade wenn die jährliche Fahrleistung die Grenze von 5.000km nicht übersteigt sollte man sich Gedanken über den Wenigfahrerrabatt machen. Denn aus Sicht der Versicherer bedeutet eine geringe Fahrleistung auch, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls sinkt. Und so geben sie dieses geringere Risiko in Form des Wenigfahrerrabatt an den Versicherten weiter.
Wann kommt der Wenigfahrerrabatt in Frage?
Eine gängige Grenze um den Wenigfahrerrabatt in Anspruch nehmen zu können ist eine jährliche Fahrleistung von 5.000 Kilometern. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass gegenüber dem Versicherer wahrheitsgetreue Angaben gemacht werden. Wer in Wirklichkeit (deutlich) mehr fährt und mit der Schummelei auffliegt, der riskiert nicht nur eine Beitragserhöhung, sondern auch eine Strafzahlung. Es ist durchaus möglich, dass der Versicherer sich das Recht rausnimmt, vor Ort die tatsächliche Kilometerleistung zu überprüfen. Bei der Kalkulation, wie hoch die jährliche Fahrleistung ausfällt, sollten nicht nur die täglichen Fahrten im Alltag mit einfließen. Gerade wenn das Kfz für die Fahrt in den Urlaub genutzt wird, ist die 5.000km – Grenze schnell überschritten.
Was tun bei veränderter Fahrleistung?
Gerade mit einem neuen Job kann eine veränderte jährliche Fahrtleistung die Folge sein. Beispielsweise wenn über eine längere Strecke mit dem Kfz gependelt werden muss kann es sein, dass der Wenigfahrerrabatt nicht mehr greift. Oder auch das Gegenteil kann der Fall sein: der Arbeitsplatz befindet sich in direkter Nähe zur Wohnung, oder es ist für den Arbeitnehmer sinnvoller, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. In diesem Fall kann der Wenigfahrerrabatt in Frage kommen. Treten Änderungen auf, so sollte man auf jeden Fall zeitnah Verbindung mit der Autoversicherung aufnehmen um zu klären, ob der Wenigfahrerrabatt künftig (noch) Anwendung finden kann.
Autoversicherung mit Wenigfahrerrabatt finden
Einen Wenigfahrerrabatt bieten die meisten Versicherer an. So empfiehlt es sich, diese mit dem Kfz Rechner online zu vergleichen um herauszufinden, welcher Kfz Tarif im individuellen Fall der günstigste ist. Gerade wenn das Fahrzeug wenig genutzt wird, sollte möglichst genau darauf geachtet werden, wie hoch die jährliche Fahrtleistung ausfällt.