Kfz-Versicherung • Vergleich • Rechner • 04/2026

Kfz-Versicherung kündigen: was Sie wissen müssen

Ordentliche Kündigung, Sonderkündigung, Fristen und Ablauf. So kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung korrekt.

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Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Kfz-Versicherung ist zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Bei den meisten Verträgen läuft die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt häufig einen Monat, also muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen.

Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn ein neuer Vertrag mit passendem Startdatum vorliegt. Eine Versicherungslücke ist zu vermeiden.

Sonderkündigung

Ein Sonderkündigungsrecht entsteht in bestimmten Situationen, zum Beispiel:

  • Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung
  • nach einem regulierten Schadenfall (in vielen Tarifen möglich)
  • bei Fahrzeugverkauf oder Abmeldung

Die genauen Fristen und Voraussetzungen stehen im Vertrag. Prüfen Sie bei einer Beitragserhöhung zeitnah, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und bis wann es genutzt werden kann.

Wie kündige ich richtig?

  1. Kündigung schriftlich: per Brief oder E-Mail mit Versicherungsscheinnummer, Name und Startdatum der Kündigung.
  2. Nachweis sichern: Einschreiben oder E-Mail-Bestätigung aufbewahren.
  3. Frist prüfen: Muss bis spätestens 30. November eingehen (bei Jahreswechsel).
  4. Neuen Vertrag bereithalten: eVB des neuen Anbieters bereitlegen.

Was tun bei Fahrzeugverkauf?

Beim Verkauf des Fahrzeugs erlischt in der Regel der Versicherungsvertrag oder kann außerordentlich gekündigt werden. Informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah. Zu viel gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.

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