Kfz-Versicherung • Vergleich • Rechner • 04/2026

Kfz-Versicherung wechseln: Ablauf und Fristen

Ein Wechsel ist oft einfacher als gedacht. Was Sie über Fristen, Kündigung und den neuen Vertrag wissen sollten.

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Wann und wie kann ich wechseln?

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in vielen Fällen jährlich möglich. Der klassische Termin ist der 30. November als ordentliche Kündigungsfrist zum Jahresende. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, die abhängig vom jeweiligen Vertrag entstehen können.

Der klassische Wechseltermin: 30. November

Viele Kfz-Verträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet: Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.

Tipp: Planen Sie den neuen Vertrag so, dass er nahtlos ab 1. Januar greift. So entsteht keine Versicherungslücke.

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht kann entstehen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht (ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung) oder nach einem regulierten Schadenfall. Die genauen Regelungen stehen im Vertrag. Prüfen Sie bei einer Beitragserhöhung, ob und in welchem Zeitraum ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Ablauf eines Wechsels

  1. Neuen Tarif finden: Vergleich starten, Konditionen prüfen, entscheiden.
  2. Neuen Vertrag abschließen: Startdatum und eVB-Nummer erhalten.
  3. Alten Vertrag kündigen: Schriftlich mit Nachweis, Fristen einhalten.
  4. Unterlagen sichern: Bestätigungen beider Seiten ablegen.
  5. eVB bei Zulassung nutzen: Bei Halterwechsel oder Neuzulassung direkt einreichen.

Worauf beim neuen Tarif achten?

Beim Wechsel lohnt sich ein Blick auf mehr als den Beitrag: Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Fahrerkreis-Regelungen und Deckungssumme sollten mit dem alten Tarif verglichen werden, damit kein Schutz verloren geht.

Häufige Fragen zum Wechsel

In manchen Fällen ja, zum Beispiel bei einem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schaden. Im normalen Verlauf ist der Jahreswechsel der häufigste Termin.

Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der Nachweis, dass ein Fahrzeug versichert ist. Sie wird bei der Zulassung benötigt und nach Vertragsabschluss vom neuen Versicherer übermittelt.

In der Regel ja. Die SF-Klasse wird beim Wechsel auf Basis Ihrer schadenfreien Jahre übertragen. Details hängen vom Tarif und der Konstellation ab.

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